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Berufliche Orientierung für Schüler mit Behinderung

"Soviel Allgemeines wie möglich - soviel Spezifisches wie nötig"

Menschen mit Behinderung benötigen unter Umständen zusätzliche Hilfen, Unterstützung und Begleitung beim Übergang Schule-Beruf. Diese Hilfen bekommen sie meist dadurch, dass sie am entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt unterrichtet werden. Dort sind Sonderpädagogen und Fachleute beschäftigt, die die geeigneten Maßnahmen und Konzepte kennen und die Kontakte zu den außerschulischen Diensten nutzen. So können die Schüler und Eltern direkt beraten werden.

Wenn bei einem Schüler oder einer Schülerin mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Sehen, Hören oder körperliche oder motorische Entwicklung in dem Schuljahr vor dem Übergang in eine Berufsausbildung oder eine Berufsvorbereitung der Sekundarstufe II festgestellt wird, dass ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot fortbesteht, ist eine Berufswegekonferenz durchzuführen.

Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die Sekundarstufe I "besondere Vorkehrungen durch die Schule, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, den Integrationsfachdienst oder den Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe benötigen".  

Kompetenzinventar

Berufswegekonferenz


Gestuftes Verfahren der Berufsberatung für Schüler mit Behinderungen



Arbeitshilfe Übergang Schule Beruf

Umsetzungsbeispiel Bachschlossschule GMS Bühl

Umsetzungsbeispiel GMS Bietigheim

Umsetzungsbeispiel Gustav-Heinemann-Schule GMS Rastatt

Übersicht der AA zu den Fachpraktikerberufen mit Beschreibung des Berufsbilds

FAQ zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs und zur Deckung von Förderbedarfen an beruflichen Schulen



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