Das Staatliche Schulamt Rastatt ist als untere Schulaufsichtsbehörde für alle Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in den Landkreisen Freudenstadt und Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden zuständig.