In einer Berufswegekonferenz
- wird unter Berücksichtigung der individuellen beruflichen Perspektiven und Wünsche der Schülerinnen und Schüler der für sie am besten geeignete Bildungsweg- und -ort festgelegt
- werden notwendige Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ermittelt und unter den Beteiligten abgestimmt
- werden Zuständigkeiten und Verantwortungen für die zukünftige Berufswegeplanung festlegt.
Schulgesetz BW § 83 Abs 7
Vor dem Übergang auf eine berufliche Schule, in eine Berufsausbildung oder eine Berufsvorbereitung wird von der Schulaufsichtsbehörde in einer Berufswegekonferenz unter Beteiligung der Jugendlichen, der Erziehungsberechtigten, der Schulträger sowie der notwendigen Leistungs- und Kostenträger der für die Jugendlichen mit Blick auf ihre individuellen beruflichen Perspektiven und Wünsche am besten geeignete Bildungsweg und -ort festgelegt, um die bestmögliche berufliche Integration zu erreichen. Hierbei ist das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen und den berührten Stellen anzustreben.