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Bernhard Baumstark Vorsitzender |
Iris Balzer Stellvertretende Vorsitzende Arbeitnehmervertreterin |
Beatrix Mumm Erweiterter Vorstand |
Ursula Hils Erweiterter Vorstand |
Erreichbarkeit: Die sicherste Methode mit uns in Kontakt zu treten ist per E-Mail. Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung. Telefonisch sind wir unter der 0176-81789658 und 07222-9169-200 zu den üblichen Bürozeiten grundsätzlich erreichbar. Ein persönlicher Kontakt ist montags zwischen 14.30 h und 16.30 h bzw. nach Vereinbarung möglich. |
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Kontaktdaten: Ludwigring 7 76437 Rastatt Raum 009 Telefon: 07222-9169-200, Mobil: 0176-81789658 (Hr. Baumstark) personalrat@ssa-ra.kv.bwl.de oder bernhard.baumstark@ssa-ra.kv.bwl.de |
Alle Mitglieder des ÖPR (in Bearbeitung)
Aufgaben des örtlichen Personalrats
Der Örtliche Personalrat beim Staatlichen Schulamt Rastatt besteht aus 17 Mitgliedern und setzt sich für die Rechte und die
Interessen der Kolleg*innen an den ca. 130 Grund-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen im Bereich des Schulamt Rastatt ein.
Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge,
Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Dabei wird der Personalrat vom
Vertrauensmann für Schwerbehinderte und der Beauftragten für Chancengleichheit unterstützt. Als gewählte
Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt für Ihre Belange
einsetzen und mitbestimmen kann.
Der ÖPR hat ein Mitbestimmungsrecht
… bei Versetzungen und Abordnungen
… bei Maßnahmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffend
… bei der Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten
… bei der Einführung digitale Plattformen (siehe Dienstvereinbarung)
… bei MAU (siehe Dienstvereinbarung)
Was Sie über uns wissen sollten...
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht. Vorgebrachte Anliegen werden vertraulich behandelt.
Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium (Hauptpersonalrat) und können Ihnen deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehen.
Das Selbstverständnis der Personalratsarbeit ist geprägt durch Partnerschaftlichkeit, wir sehen unsere Aufgaben im Rahmen der durch das LPVG vorgegebenen „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ in der Beratung, Begleitung, Unterstützung, als Wächter und Korrektiv.
Der Personalrat darf keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen in diesen Fällen, sich an die Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Wobei der Personalrat möglicherweise helfen kann
- Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsbegehungen
- Versetzung
- Abordnung
- Konferenzrechte
- Umgang mit MAU
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Dauer der Probezeit
- Änderung des Deputats
- Teilzeit, Beurlaubung
- Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit, Rekonvaleszenz
- Beschwerden gegenüber Dienstvorgesetzten
- Drohende Disziplinarmaßnahmen
Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei rechtzeitiger Beratung und Unterstützung können wir uns
für Ihre Belange einsetzen.
Informationen zum Downloaden
ÖPR-Info zu Altersermäßigung und Teilzeitdeputate
ÖPR-Info zu Langzeiterkrankung Tarifbereich
Dienstvereinbarung
MAU und Gemeinsames Merkblatt
Verfahrensablauf digitale Plattform