Zum Schuljahr 2026/2027 werden alle Grundschulförderklassen in Juniorklassen umgewidmet. In die Juniorklasse werden schulpflichtige Kinder aufgenommen, die im Rahmen der Schulanmeldung im sprachlichen und/oder motorischen, kognitiven bzw. sozial-emotionalen Entwicklungsbereich Unterstützungsbedarfe aufweisen und vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die gezielte Förderung in der Juniorklasse soll für diese Kinder im Bereich der Sprachkompetenzen und / oder der kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Entwicklung für den Übergang in die Klasse 1 der Grundschule ein Gelingensfaktor darstellen und so ein tragfähiges Fundament für eine erfolgreiche Schulbiographie aufbauen. Über die Teilnahme eines Kindes an der Juniorklasse für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 kann die Schulleitung der zuständigen Grundschule eine Empfehlung abgeben. Die Empfehlung zur Teilnahme erfolgt auf der Grundlage aller im Rahmen der Schulanmeldung zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zum Entwicklungsstand des Kindes sowie der schulindividuellen Diagnosekonzepte, wie z.B. Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU 1), Rückmeldungen der Kooperationskräfte über den Reflexionsbogen der Kooperation Grundschule / Kita, Rückmeldungen aus der Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung, sofern das Kind daran teilgenommen hat und evtl. ein weiteres Gutachten des Gesundheitsamts. Die Entscheidung liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung über die verpflichtende Teilnahme eines Kindes an der Juniorklasse.
Weitere Informationen zur Juniorklasse finden sich über den folgenden link des Ministeriums für Kultus: FAQ Bildungsreform
Im Schulamtsbezirk Rastatt sind an folgenden Grundschulstandorten Juniorklassen eingerichtet:
Zuordnung der Grundschulen zu den Juniorklassen
Regionale Ansprechperson für Kooperation Kindergarten – Grundschule am Zentrum für Schulentwicklung und Lehrerbildung (ZSL, Regionalstelle Karlsruhe) ist Frau Heidi Strobelt: heidi.strobelt@zsl-rska.de