Der Intergationsfachdienst:
- berät alle Beteiligten neutral und unparteiisch, die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht (Sozialdatenschutz)
- arbeitet eng mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den kommunalen Trägern und den Rehabilitationsträgern zusammen
- berät und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch wesentlich behinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
- ist bei freien Trägern angesiedelt. Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) beauftragt den Integrationsfachdienst vor Ort.
Mögliche Leistungen des IFD im Rahmen der Berufsorientierung von jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung / mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:
- Unterstützung bei der Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer für sie geeigneten Arbeit
- Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und der Berufsberatung im Rahmen der Berufswegeplanung
- Suche nach geeigneten Praktikums-, Arbeits-, Ausbildungsplätzen
- Begleitung während dieser Zeit und ggf. auch später am Arbeitsplatz
- Klärung von möglichen finanziellen und sonstigen Leistungen, Hilfe bei der Antragsstellung.
Übergeordnete Aufgabenstellung der Bundesagentur für Arbeit:
- Individuelle Berufs- und Ausbildungsvorbereitung
- Transparenz über den regionalen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt
- Ausbildungsstellenvermittlung
- Transparenz über Fördermöglichkeiten
Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Berufsorientierung nach § 33 SGB III:
- Schulbesprechungen
- BIZ-Besuche
- Elternveranstaltung
- Berufsberatung (Reha-Team)
- Individuelle Beratungsgespräche