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Fremdsprachen

  • Fremdsprache ab Klasse 1

Im Schuljahr 2003/2004 wurde der verbindliche Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1 an den Grundschulen in Baden-Württemberg eingeführt. Seit dem Schuljahr 2007/2008 wechseln an allen Grundschulen des Landes Kinder mit Fremdsprachenkenntnissen aus der Grundschule - im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden in Französisch und im Landkreis Freudenstadt in Englisch - auf die weiterführenden Schulen über. Durch das Fremdsprachenlernen in der Grundschule werden bei den Kindern Sprachlernkompetenzen entwickelt und ein unkomplizierter Zugang im Hinblick auf den Erwerb von Mehrsprachigkeit geschaffen.

  • Grundschulen mit bilingualem Zug

An diesen drei Grundschulen des Schulamtsbezirks Rastatt wurde jeweils ein bilingualer deutsch-französischer Zug ab Klasse 1 eingerichtet:
• Grundschule Iffezheim
• Grundschule Baden-Oos
• Grundschule Ottersdorf
In jeder Klassenstufe wird mindestens eine Klasse in den Fächerverbünden Mensch, Natur und Kultur sowie Bewegung, Spiel und Sport von Muttersprachlern oder Europalehrkräften auf Französisch unterrichtet.
Außerdem erhalten die bilingualen Klassen zusätzlich zu den zwei Unterrichtsstunden Fremdsprache (Französisch) noch weitere Wochenstunden Französischunterricht.

Handreichung bilingualer Unterricht an der Grundschule

  • Französisch in der Haupt- und Werkrealschule

An allen Haupt- und Werkrealschulen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 Englisch. Französischer Zusatzunterricht ab Klasse 5 wird im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden an zentralen Standortschulen angeboten. Der Zusatzunterricht Französisch umfasst drei Wochenstunden und ist - nach freiwilliger Anmeldung - ein reguläres Unterrichtsfach, in welchem eine Prüfung in Klasse 9 oder Klasse 10 abgelegt werden kann.

  • Französisch in der Realschule

An allen Realschulen an der Rheinschiene wird ab Klasse 5 Englisch unterrichtet. Ab Klasse 6 besteht die Möglichkeit, Französisch als zweite Fremdsprache dazu zu wählen. Dafür wurden Brückenkurse Französisch in Klasse 5 eingerichtet.

  • Prüfung der Sonderfremdsprache

Für Schüler, die erst in Klasse 7 bis 9 in die Haupt-/Werkrealschule eintreten, kann die Fremdsprache durch die Sprache des Herkunftslandes ersetzt werden. In folgenden Herkunftssprachen kann auf Wunsche eine Prüfung abgelegt werden, wenn dies aus organisatorischen und personellen Gründen möglich ist:
Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch

  • DELF = Diplôme des études de la langue française - Französischsprachdiplom

Das Institut Franҫais bietet über die Schulen Prüfungen und damit Zertifizierungen auf unterschiedlichen Niveaus an (ab A1 Europäischer Referenzrahmen). Die Schülerinnen und Schüler können also zusätzlich ein weltweit anerkanntes Fremdsprachenzertifikat erwerben und ihrem persönlichen Portfolio oder "Qualipass" hinzufügen. Die durch das Institut Franҫais entwickelten Prüfungen passen inhaltlich zu den Bildungsplänen Baden-Württembergs, die ebenfalls auf die Kompetenzstufen des Europäischen Referenzrahmens abgestimmt sind. Eine DELF-Zertifizierung ist für die Schülerinnen und Schüler kostenpflichtig, weil sie von einem externen Anbieter durchgeführt wird.

  • Cambridge Zertifikate (P E T = Preliminary English Test)

Der Fremdsprachentest PET für Englisch ist eine Möglichkeit für alle Englischlerner, ihren Kenntnisstand zu überprüfen, indem sie sich einem offiziellen Sprachtest der University of Cambridge unterziehen. PET ist eine von mehreren möglichen Prüfungen, die schließlich über das First Certificate in English (FCE, Cambridge Level 3) in das Cambridge Level 5 Certificate of Proficiency in English (CPE) münden können.

PET wurde 1970 ins Leben gerufen und überprüft die fremdsprachlichen Fähigkeiten im Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen. Da sich Sprechen im alltäglichen Leben immer in Kontexten vollzieht und je nach Kontextumgebung unterschiedliche Lexik und angepasste Strukturen erfordert, ist die Prüfung auf die Bewährung in Alltagssituationen angelegt und legt einen Schwerpunkt auf die mündliche Sprachkompetenz.

  • Weiterentwicklung der Abschlussprüfung Englisch

Die seit dem Schuljahr 2004/2005 an allen Realschulen in Baden-Württemberg verbindlich eingeführte EUROKOM (=Europäische Kommunikationsfähigkeit) Prüfung wurde zum Schuljahr 2020/2021 weiterentwickelt und nennt sich nun Kommunikationsprüfung. Die verbindliche mündliche Überprüfung im Fach Englisch ist Teil der Abschlussprüfung in der Klassenstufe 10 und findet in einem vom Kultusministerium festgelegten Zeitfenster, meist Anfang März, statt.

Diese mündliche Überprüfung umfasst drei Teile:

• ein selbstgewähltes Thema in der Fremdsprache präsentieren;

• eine Hörverstehensaufgabe lösen;

• eine kommunikativ-situative Aufgabe lösen


Die zentrale schriftliche Abschlussprüfung besteht aus fünf Unterbereichen::

• textorientierte Aufgaben,

• kontextbezogene Aufgaben,

• themengebundene Sprachproduktion,

• Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten

• Rechtschreibüberprüfung

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