Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung mit sehr unterschiedlichem Ausprägungsgrad. Im Zentrum steht
eine Beeinträchtigung in der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit. Grund ist eine angeborene veränderte Wahrnehmungs- und
Informationsverarbeitung des Gehirns. Die Bandbreite des Erscheinungsbildes reicht von intensiven Ausprägungsformen, für die
differenzierte und umfängliche Hilfen bereitgestellt werden müssen, bis hin zu gelegentlich als sonderbar“ erlebte
Verhaltensweisen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Die Beschulung autistischer Kinder ist Aufgabe aller Schularten. Schüler und Schülerinnen mit autistischen Verhaltensweisen
besuchen die Schule, deren Bildungsgang ihrem Leistungsvermögen entspricht.
Aufgaben der Autismusbeauftragten
In jedem staatlichen Schulamt sind Autismusbeauftragte benannt. Sie sind Teil der schulischen Hilfssysteme. Ihre Aufgabe ist es, Schulen, Eltern und außerschulische Institutionen über spezifische Fragen des Autismussyndroms zu informieren und zu beraten.
Autismusbeauftragte im Staatlichen Schulamt Rastatt
Petra Romanus-Zahn, Bereich allgemeinbildende Schulen
Eichenäcker Schule Dornstetten
petra.romanus-zahn@esdornstetten.de
Thomas König, Bereich berufliche Schulen
Heinrich-Schickhardt-Schule Freudenstadt
Daniel von Altrock, Bereich Gymnasien
Maria von Linden Gymnasium Calw
Inga von Malotka, Bereich allgemeinbildende Schulen
Dr.-Josef-Schofer-Grundschule Bühlertal
i.vonMalotka@schofer-schule.de
Anika Seitz-Müller, Bereich berufliche Schulen
Johanna-Wittum-Schule Pforzheim
Sabine Strohm, Bereich Gymnasien
Humboldt-Gymnasium Karlsruhe