Die Frühförderung ist ein Hilfsangebot für entwicklungsverzögerte, von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt sowie für deren Eltern und Bezugspersonen. Sie hat zum Ziel, eine Entwicklungsstörung oder Behinderung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen. Das Kind soll in seiner Entwicklung bestmöglich unterstützt und gefördert werden. Die Frühförderung unterliegt der Schweigepflicht und beruht auf Freiwilligkeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern.
- Ansprechpartner für Fragen zur Frühförderung bei Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt
- Unterstützung der Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Frühförderung vor Ort (inhaltlich, organisatorisch)
- Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen und Schulkindergärten
- Regelmäßige Besprechungen mit den Sonderpädagogischen Beratungsstellen und Leitungen der Schulkindergärten
- Interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation mit den im Bereich der Frühförderung arbeitenden Stellen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung.
- Ziel der Frühförderung ist, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen möglichst früh zu erkennen und das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Gesunderhaltung, Aktivität und Teilhabe erreicht wird, um ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
- Sonderpädagogische Frühförderung wird von Beratungsstellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durchgeführt, in denen Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten arbeiten. An einzelnen Standorten haben sich sonderpädagogische Beratungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten zu einem Frühförderverbund zusammengeschlossen und können damit ein breites Angebot für unterschiedliche Fragestellungen anbieten.
- Frühförderung wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt an angeboten, ist freiwillig, für Eltern kostenlos und rezeptfrei.
- Die Beratungsstelle übernimmt auch die Beratung und Begleitung der Erziehungsberechtigten und anderer für die Erziehung des Kindes verantwortlichen Personen, sofern die Eltern dies wünschen.
- Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht und arbeiten ausschließlich im Auftrag der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten.
- Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder in eine Schule.
Ansprechpartner*innen
Fachberater*innen der Arbeitsstelle Frühförderung
Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden:
Katja Czerny-Gasmi
E-Mail schreiben
Landkreis Freudenstadt:
Daniela Leipersberger
Sprechzeiten
Freitags 9:00 bis 12:00 Uhr