Navigation überspringen

Verfahrenswege SSA Rastatt im Fachbereich Sonderpädagogik

Verfahrenswege SSA Rastatt im Fachbereich Sonderpädagogik

Gestuftes Verfahren nach SBA-VO § 4



Besuch der allgemeinen Schule

Der Schüler/ die Schülerin benötigt individuelle Fördermaßnahmen. Diese liegen im Aufgabenbereich der allgemeinbildenden Schule, z.B. Nachteilausgleich Autismus, Hochbegabung

Hilfekompass des SSA



Kooperation mit dem zuständigen SBBZ

Die Fördermöglichkeiten der allgemeinbildenden Schule sind nicht ausreichend. Eine Beratung des zuständigen SBBZ ist gewünscht.

Ablauf der Kooperation

Die Förderschwerpunkte Sprache/Lernen/Hören/Sehen/KMent stellen den Antrag direkt am SBBZ. Es gibt überregionale Beratungsstellen für KMent/Sehen/Hören.

Antrag auf Kooperation mit Ludwig Guttmann Schule Karlsbad

Der Förderschwerpunkt ESEnt wird von der allgemeinbildenden Schule auf dem Dienstweg über das SSA RA beantragt.

Notwendige Formulare:

Antrag Kooperation Sonderpädagogischer Dienst 

Antrag Kooperation FSP ESEnt



Überprüfung bei laufendem Schulbesuch

Es ist eine umfangreiche Kooperation mit dem zuständigen SBBZ erfolgt, dennoch kann der Schüler/ die Schülerin die Bildungsziele der allgemeinbildenden Schule nicht erreichen (z. B. Einschränkung der BiIdungsrechte).

Verfahrensweg: Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

·         Erziehungsberechtigte stellen den Antrag zur Überprüfung über die besuchte Schule (SBA–VO § 4)

·         In Ausnahmefällen stellt die zuständige Schule den Antrag ohne die Einwilligung Eltern (SBA–VO §5)

·         Allgemeinbildende Schule erstellt einen pädagogischen Bericht

Die allgemeinbildende Schule versendet den Antrag digital an das SSA RA (Anleitung)

Die notwenigen Formulare finden Sie bei Service/Formulare des SSA Rastatt/Sonderpädagogischer Förderbedarf/Sonderpädagogischer Dienst.





Überprüfung bei Einschulung 

Bereits im Vorfeld der Einschulung liegen Indikatoren vor, dass die Bildungsziele der allgemeinbildenden Schule mit individuellen Fördermaßnahmen nicht erreicht werden können.

Verfahrensweg: Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

·         Erziehungsberechtigte stellen den Antrag zur Überprüfung über die zuständige Grundschule (SBA–VO § 4)

·         In Ausnahmefällen stellt die zuständige Schule den Antrag ohne die Einwilligung der Eltern (SBA–VO §5)

·         Allgemeinbildende Schule erstellt einen pädagogischen Bericht

Die allgemeinbildende Schule versendet den Antrag digital an das SSA RA (Anleitung)

Die notwenigen Formulare finden Sie bei Service/Formulare des SSA Rastatt/Sonderpädagogischer Förderbedarf/Sonderpädagogischer Dienst.

 

Verwendete Abkürzungen

SBA – VO (Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote 8.3.2016)

KMent: Körperlich motorische Entwicklung

ESEnt: Emotional- soziale Entwicklung

FSP Förderschwerpunkt

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.