Verfahrenswege SSA Rastatt im Fachbereich Sonderpädagogik
Gestuftes Verfahren nach SBA-VO § 4
Besuch der allgemeinen Schule
Der Schüler/ die Schülerin benötigt individuelle Fördermaßnahmen. Diese liegen im Aufgabenbereich der allgemeinbildenden Schule, z.B. Nachteilausgleich Autismus, Hochbegabung
Kooperation mit dem zuständigen SBBZ
Die Fördermöglichkeiten der allgemeinbildenden Schule sind nicht ausreichend. Eine Beratung des zuständigen SBBZ ist gewünscht.
Die Förderschwerpunkte Sprache/Lernen/Hören/Sehen/KMent stellen den Antrag direkt am SBBZ. Es gibt überregionale Beratungsstellen für KMent/Sehen/Hören.
Antrag auf Kooperation mit Ludwig Guttmann Schule Karlsbad
Der Förderschwerpunkt ESEnt wird von der allgemeinbildenden Schule auf dem Dienstweg über das SSA RA beantragt.
Notwendige Formulare:
Antrag Kooperation Sonderpädagogischer Dienst
Überprüfung bei laufendem Schulbesuch
Es ist eine umfangreiche Kooperation mit dem zuständigen SBBZ erfolgt, dennoch kann der Schüler/ die Schülerin die Bildungsziele der allgemeinbildenden Schule nicht erreichen (z. B. Einschränkung der BiIdungsrechte).
Verfahrensweg: Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
· Erziehungsberechtigte stellen den Antrag zur Überprüfung über die besuchte Schule (SBA–VO § 4)
· In Ausnahmefällen stellt die zuständige Schule den Antrag ohne die Einwilligung Eltern (SBA–VO §5)
· Allgemeinbildende Schule erstellt einen pädagogischen Bericht
Die allgemeinbildende Schule versendet den Antrag digital an das SSA RA (Anleitung)
Die notwenigen Formulare finden Sie bei Service/Formulare des SSA Rastatt/Sonderpädagogischer Förderbedarf/Sonderpädagogischer Dienst.
Überprüfung bei Einschulung
Bereits im Vorfeld der Einschulung liegen Indikatoren vor, dass die Bildungsziele der allgemeinbildenden Schule mit individuellen Fördermaßnahmen nicht erreicht werden können.
Verfahrensweg: Überprüfung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
· Erziehungsberechtigte stellen den Antrag zur Überprüfung über die zuständige Grundschule (SBA–VO § 4)
· In Ausnahmefällen stellt die zuständige Schule den Antrag ohne die Einwilligung der Eltern (SBA–VO §5)
· Allgemeinbildende Schule erstellt einen pädagogischen Bericht
Die allgemeinbildende Schule versendet den Antrag digital an das SSA RA (Anleitung)
Die notwenigen Formulare finden Sie bei Service/Formulare des SSA Rastatt/Sonderpädagogischer Förderbedarf/Sonderpädagogischer Dienst.
Verwendete Abkürzungen
SBA – VO (Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote 8.3.2016)
KMent: Körperlich motorische Entwicklung
ESEnt: Emotional- soziale Entwicklung
FSP Förderschwerpunkt