Schülervertretung
Artikel 21 (1) der Landesverfassung BW sagt: „Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“
Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die Arbeit der SMV (Schülermitverantwortung).
Das Schulgesetz Baden-Württemberg besagt:
- Die SMV dient der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
- Die Schüler haben die Möglichkeit, selbst gewählte Aufgaben zu übernehmen.Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.
- Der Schulleiter unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die SMV von allgemeiner Bedeutung sind.
- Die Verbindungslehrer beraten die SMV, unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern ihre Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern.
SMV-Schulrat: Wolfgang Flegel, Schulamt Rastatt:
BAG-Leiter: Phil Hüttinger, Johannes-Gaiser-Schule, WRS Baiersbronn:
Wichtige Links:
Auf Grundlage von § 69 Schulgesetz ist der Landesschülerbeirat ein offizielles Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Er vertritt die Interessen und Anliegen der 1,6 Millionen Schüler gegenüber dem Kultusministerium, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Verbänden und Akteuren der Bildungspolitik. Es ist das wichtigste Organ des Landesschülerbeirats, da es durch die Wahl der Mitglieder demokratisch legitimiert ist und Beschlüsse fassen darf. Alle Themen und Vorlagen des Kultusministeriums, zum Beispiel Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Gesetzesvorschläge, werden hier beraten. Im Anschluss an die Beratungen wird dann eine Stellungnahme beschlossen, die an das Kultusministerium weitergeleitet wird.
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