Vertretung der Eltern
Der Landeselternbeirat ist neben dem Landesschulbeirat und dem Landesschülerbeirat ein Anhörungs- und Beratungsgremium in der Schulgesetzgebung des Landes. Neue Gesetze, Erlässe, Verordnungen oder deren Änderungen müssen von diesen "Anhörungsgremien" durch offizielle Stellungnahme kommentiert werden. Sie bilden mit den Gesetzesentwürfen/Anträgen die Beratungsgrundlage für den Landtag. Leider haben sie keine bindende Wirkung und können, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
Der Landeselternbeirat besteht aus 29 Mitgliedern und deren Stellvertretern. In den vier Regierungsbezirken wird pro Schulart jeweils ein Vertreter in den Landeselternbeirat gewählt. Hinzu kommen die Schulen in freier Trägerschaft, die mit einem Mitglied im Landeselternbeirat vertreten sind. Der Landeselternbeirat tagt in der Regel einmal pro Monat. Seine Mitglieder vertreten den Landeselternbeirat noch in weiteren Gremien.
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