In der Vereinbarung zum Ausbau von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen wurde festgehalten, dass jede allgemein
bildende weiterführende Schule mindestens eine betriebliche Partnerschaft aufbauen und pflegen soll. Die Kooperationen können
auch in einem Verbund mehrerer Unternehmen und berufsbildenden Institutionen eingegangen werden.
Unter Bildungspartnerschaft versteht man eine geplante, verlässliche und längerfristige Kooperation zwischen einer Schule mit
einem Unternehmen. Die Zusammenarbeit kann in Abstimmung der Partner in verschiedenen Bereichen erfolgen.
Tolles Engagement der Schulen des Schulamts Rastatt im Bereich Bildungspartnerschaften mit Unternehmen
Das Staatliche Schulamt Rastatt konnte verkünden, dass 100% der Förderschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen in den letzten Monaten eine schriftliche Bildungspartnerschaft mit mindestens einem Unternehmen eingegangen sind. Manche Schulen haben bis zu acht Bildungspartnerschaften aufgebaut. Viele Bildungspartnerschaften wurden nach langjähriger Kooperation geschlossen, bei anderen Schulen war die Kooperationsvereinbarung Start für eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
Erfreulich ist auch die Entwicklung, dass immer mehr Unternehmen auf die Förderschulen zugehen um zukünftig zu kooperieren.
Das Augenmerk wird in der Zukunft darauf liegen, die vereinbarten Inhalte umzusetzen und dabei eine höchstmögliche Qualität
zu erreichen.
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Vereinbarung über die Weiterentwicklung von Bildungspartnerschaften B-W