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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat zum Ziel:

  • Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu beenden,
  • einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
  • den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden und eine begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) abzuwenden.

Nähere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement können Sie hier abrufen:


BEM Infopaket des Kultusministeriums



Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes, sogenannte Rekonvaleszenzregelung

Was ist die gestufte Wiederaufnahme des Dienstes?

Beamtinnen und Beamten soll nach ärztlicher Feststellung die Möglichkeit gegeben werden, ihren Dienst zunächst stundenweise wieder aufzunehmen, auch wenn die volle Dienstfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist. Ziel ist es, sie schrittweise und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation wieder vollständig in den Dienst einzugliedern.

Die Voraussetzungen

  • Ihr Einverständnis: Die gestufte Wiederaufnahme des Dienstes erfolgt nur auf Ihren Antrag.
  • Ärztliche Feststellung: Ein Arzt oder eine Ärztin muss bescheinigen, dass Sie aus medizinischer Sicht in der Lage sind, den Dienst in reduziertem Umfang wiederaufzunehmen und dass die Prognose für eine vollständige Wiedereingliederung günstig ist.
  • Reduzierte Arbeitszeit und schrittweise Steigerung: In Absprache und basierend auf der ärztlichen Einschätzung wird festgelegt, in welchem geringeren Umfang als die regelmäßige Arbeitszeit Sie Ihren Dienst zunächst leisten. Die Arbeitszeit wird dann planmäßig und entsprechend Ihrer gesundheitlichen Entwicklung angepasst und erhöht (Stufenplan).
  • Widerruflich und befristet: Die Festlegung der reduzierten Dienstleistung ist widerruflich und befristet. Sie gilt so lange, bis die volle Dienstfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt ist.

Der Ablauf

Sobald absehbar ist, dass Ihre Phase der Dienstunfähigkeit endet, informieren Sie bitte auf dem Dienstweg das Staatliche Schulamt Rastatt.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag ein ärztliches Attest bei.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Staatliche Schulamt Rastatt poststelle@ssa-ra.kv.bwl.de wenden.