Die geschäftsführenden Schulleiter regeln im Auftrag des Schulamts Rastatt alle schulischen Angelegenheiten, die eine einheitliche Behandlung erfordern.
Aufgaben:
- Entscheidungen über Abweichungen vom Schulbezirk (Schulbezirkswechsel)
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Genehmigung von Erhebungen im Bereich des jeweiligen Schulträgers