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Geschäftsführende Schulleiter

Die geschäftsführenden Schulleiter regeln im Auftrag des Schulamts Rastatt alle schulischen Angelegenheiten, die eine einheitliche Behandlung erfordern.

Aufgaben:

  • Entscheidungen über Abweichungen vom Schulbezirk (Schulbezirkswechsel)
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Genehmigung von Erhebungen im Bereich des jeweiligen Schulträgers


Liste der Geschäftsführenden Schulleiter

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