Sonderprüfung in Fremdsprachen
Prüfungen in den Sonderfremdsprachen werden jährlich in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern und dem Regierungspräsidium angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt.
Schulfremdenprüfungen
Bis zum 1. März können Sie sich für die Schulfremdenprüfungen beim Staatlichen Schulamt anmelden.
Schulfremdenprüfung - Hinweise des Kultusministeriums
Bestimmungen zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung - Hinweise des Staatlichen Schulamtes Rastatt
Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss
Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Werkrealschulabschluss