Sonderprüfung in Fremdsprachen und Schulfremdenprüfung

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Sonderprüfung in Fremdsprachen

Prüfungen in den Sonderfremdsprachen werden jährlich in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern und dem Regierungspräsidium angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt.

Schulfremdenprüfungen

Bis zum 1. Märznnen Sie sich für die Schulfremdenprüfungen beim Staatlichen Schulamt anmelden.  

Schulfremdenprüfung - Hinweise des Kultusministeriums

Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss 

Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Werkrealschulabschluss