Sonderprüfung in Fremdsprachen
Prüfungen in den Sonderfremdsprachen werden jährlich in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern und dem Regierungspräsidium angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt.
Schulfremdenprüfungen
Bis zum 1. März können Sie sich für die Schulfremdenprüfungen beim Staatlichen Schulamt anmelden.
Schulfremdenprüfung - Hinweise des Kultusministeriums
Bestimmungen zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung - Hinweise des Staatlichen Schulamtes Rastatt
Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss
Flyer Schulfremdenprüfung HS-Abschluss
Formblatt 1 Personalbogen zur Schulfremdenprüfung
Formblatt 2.1. Antrag auf Zulassung Schulfremdenprüfung HS-Abschluss
Formblatt 3 Benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung
Formblatt 3 Anlage 1 Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler Gymnasien
Formblatt 4 Erstmalige Themeneingabe
Formblatt 5 Wiederholte Themeneingabe
Formblatt 6 Dokumentation Präsentationsprüfung
Formblatt 7 Eigenständigkeitserklärung Dokumentation
Formblatt 8 Benachrichtigung Zulassung Thema Präsentation
Informationsblatt Präsentationsprüfung
Anmeldeformulare Schulfremdenprüfung für den Werkrealschulabschluss
Formblatt 1 Personalbogen zur Schulfremdenprüfung
Formblatt 2.2 Antrag Zulassung Schulfremdenprüfung WRS-Abschluss
Formblatt 3 Benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung