Sonderprüfung in Fremdsprachen
Prüfungen in den Sonderfremdsprachen werden jährlich in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern und dem Regierungspräsidium angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Staatliche Schulamt.
Schulfremdenprüfungen
Bis zum 1. März können Sie sich für die Schulfremdenprüfungen beim Staatlichen Schulamt anmelden.
Informationen des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur
Schulfremdenprüfung für Hauptschule Hinweise des Ministeriums
Bestimmungen zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung Hinweise des Staatlichen Schulamtes Rastatt
Anmeldeformulare:
Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss
Flyer Schulfremdenprüfung HS-Abschluss
Personalbogen zur Schulfremdenprüfung
Antrag auf Zulassung Schulfremdenprüfung HS-Abschluss
Benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung
Anlage Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler Gymnasien
Anlage Erstmalige Themeneingabe
Anlage Wiederholte Themeneingabe
Anlage Hausarbeit Präsentationsprüfung
Anlage Eigenständigkeitserklärung Hausarbeit
Benachrichtigung Zulassung Thema Präsentation
Informationsblatt Präsentationsprüfung
Schulfremdenprüfung für den Werkrealschulabschluss
Personalbogen zur Schulfremdenprüfung
Antrag Zulassung Schulfremdenprüfung WRS-Abschluss
Benötigte Unterlagen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung