"Die Schulaufsichtsbehörde kann im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einrichten." (SchG § 15, Abs. 6)
Im allgemeinbildenden und im berufsbilden Bereich gibt es verschiedene dieser "kooperativen Organisationsformen".
Eine Form dieser "kooperativen Organisationsformen" sind die kooperativen inklusiven Bildungsangebote (KIBA). Dabei arbeitet die
allgemeine Schule (Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gymnaium, Gemeinschaftsschule) eng mit einem sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentrum (SBBZ) zusammen. Die Schüler sind schulrechtlich Schüler des SBBZ, werden aber an der allgemeinen Schule
unterrichtet. Das Zeugnis spiegelt das wieder: es trägt den Kopf beider Schulen, beide Schulleiter unterschreiben.
KIBA kennt verschiedene Formen:
- eine ganze Klasse des SBBZ wird mit ihren Sonderpädagogen an die allgemeine Schule verlagert. Diese Klasse arbeitet dann intensiv mit einer Partnerklasse zusammen. In manchen Bereichen auch mit anderen Klassen der Schule.
- nur einige Schüler des SBBZ werden an der allgemeinen Schule beschult. Diese werden dann nur zeitweise von Sonderpädagogen begleitet. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen klärt dann die Zuständigkeiten und Abläufe.
Schulstandorte
mit inklusiven und kooperativen Organisationsformen in einer Landkarte