Auf einen Blick:
- Zwei Fächer aus dem Bereich des Lehramts Werkreal-, Haupt- und Realschulen sind notwendig
- die Zusatzqualifizierung erstreckt sich über ein Schuljahr
- die Einstellung für das Jahr der Zusatzqualifizierung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis (Eingruppierung in E 13 / unbefristeter Vertrag mit aufschiebender Bedingung)
- mit Bestehen der Zusatzqualifizierung wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen erworben
- ein Einsatz als Lehrkraft mit dieser Laufbahnbefähigung kann an Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen erfolgen
- gleichzeitig erfolgt die dauerhafte Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des gehobenen Dienstes sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Besoldungsstufe A 13 / Probezeit drei Jahre)
- Gymnasiallehrkräfte behalten selbstverständlich ihre gymnasiale Lehrbefähigung und können sich weiterhin für den gymnasialen Dienst bewerben
- eine Probezeit bei einem späteren Wechsel in die gymnasiale Laufbahn muss nicht abgeleistet werden
Unterschiede zu der Zusatzqualifizierung von Gymnasiallehrkräften für das Lehramt Grundschule
- es gibt keine Einstellungszusage in das gymnasiale Lehramt
- es gibt keine Anrechnungsstunden für die Zusatzqualifizierung
- für die Zusatzqualifizierung müssen zwei Fächer der Stundentafel der Werkreal-, Haupt- und Realschulen mitgebracht werden
- die Bezahlung erfolgt in der Vergütungsstufe E 13 während der Qualifizierung bzw. in der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis
- auch an der Gemeinschaftsschule gilt, dass kein Unterricht als Gymnasiallehrkraft erfolgt
- Grundsätzlich nur eine Zusatzqualifizierungsmaßnahme möglich - für Laufbahnbefähigung Grundschulen oder Werkreal-, Haupt- und Realschulen
Bewerbung
Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich in den Ausschreibungsphasen Ländlicher Raum, Hauptausschreibung, im Nachrückverfahren (hier als Stelleninformationen der Regierungspräsidien) auf Stellen für Werkreal-, Haupt- und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen bewerben, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind.
Voraussetzung für die Bewerbung
Eine mit einem Zweiten Staatsexamen abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt für den höheren Schuldienst an allgemeinbildenden Gymnasien muss vorliegen. Der Gesamtnotenschnitt in der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien muss mindestens 3,5 betragen.
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in folgenden zwei
Fächern der Werkreal-, Haupt- und Realschulen haben:
Biologie, Bildende Kunst, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geschichte,
Gemeinschaftskunde, Informatik, Katholische Religionslehre, Mathematik, Musik, Physik, Philosophie/Ethik, Sport Jungend, Sport
Mädchen, Wirtschaft, Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft und Naturwissenschaft und Technik. Gymnasiallehrkräfte, die nur
eines oder keines dieser Fächer nachweisen können, können für diese Maßnahme nicht berücksichtigt werden.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Werkreal-, Haupt- und Realschulen mit den geforderten Fächern auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen durch eine laufbahnqualifizierende
Zusatzausbildung
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieses Programms neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt für den höheren Schuldienst an allgemeinbildenden Gymnasien eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen erwerben.
Ablauf der Zusatzausbildung
Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ein Schuljahr und ist berufsbegleitend angelegt.
Es gibt dezentrale Ausbildungsgruppen mit den unterschiedlichen Fächern an den WHRS-Seminarstandorten. Bei kleinen Gruppen in einzelnen Fächern arbeiten die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (WHRS) standortübergreifend zusammen.
Fünf Ausbildungsmodule werden während des Qualifizierungsjahrs durchlaufen. Je zwei Veranstaltungen in den beiden Qualifizierungsfächern einschl. pädagogischer Inhalte à sechs Ausbildungsstunden sowie ein Ausbildungsnachmittag à vier Stunden Schulrecht.
Zwei Veranstaltungen müssen in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Gymnasiallehrkräfte, die diese Zusatzqualifizierung absolvieren, erhalten keine Anrechnungsstunden.
Die Seminare legen die Ausbildungstage für ihren Standort in Absprache mit den betroffenen Werkreal-, Haupt- und Realschulen fest.
Abschluss
Es finden zwei Überprüfungen der Unterrichtspraxis (je eine in den Qualifizierungsfächern) am Ende des Schuljahres statt sowie ein Reflexionsgespräch (45 Min) zu pädagogisch-didaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der Prüfungsordnung für das WHR-Lehramt (WHRPO II, 2014). Die Prüfungen müssen bestanden werden.
Feststellung der Bewährung am Ende des Schuljahrs
Die Schulleitung führt während der Qualifizierung zwei Unterrichtsbesuche durch (je ein Unterrichtsbesuch pro Qualifizierungsfach), deren Ergebnisse in die Bewährungsfeststellung einfließen.
Beschäftigungsregelungen und Laufbahnbefähigungen
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Werkreal-, Haupt- und Realschulen bzw. an
Gemeinschaftsschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte in der Entgelt-Gruppe E 13 mit der auflösenden Bedingung,
dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher Absolvierung der
laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in
das Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) in den Landesdienst übernommen werden.
Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Werkreal-,
Haupt- und Realschulen und für das Lehramt für den höheren Schuldienst an allgemein bildenden Gymnasien.
Es ist grundsätzlich nur eine einmalige Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das heißt, Lehrkräfte, die sich bereits in einer Zusatzqualifizierung zum Lehramt Grundschule befinden bzw. diese schon abgeschlossen haben, können nicht zusätzlich an der oben beschriebenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Gymnasiallehrkraefte+an+WHR-Schulen
Standortkoordinator/ Ansprechpartner am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Werkreal-, Haupt- und
Realschule):
Marcus Imhoff m.imhoff@whrseminar-karlsruhe.de
Informationen für Schulleiter:
Im Rahmen der Zusatzqualifizierung für Gymnasiallehrkräfte besuchen die teilnehmenden Lehrkräfte die vorgesehenen Qualifizierungsmodule an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (WHRS), die mit den entsprechenden unterrichtspraktischen Prüfungen und einem Kolloquium abschließt. Neben dieser erfolgreichen Teilnahme muss durch die Schulleitung die Befähigung für die Laufbahn festgestellt werden, d.h. begleitend erfolgte im Schuljahr die Einführung in die Laufbahn durch die Schulleitung. Dies wird in einem Formular dokumentiert und bewertet, aus dem auch die Teilbereiche zu entnehmen sind.
Diese Bewährungsfeststellung wird durch die Schulleitung dem Seminar zugestellt, an dem die pädagogische Schulung umgesetzt wird. Von dort erfolgt der Versand der Gesamtunterlagen an das RPK.