Navigation überspringen

Schulkindergärten

In Baden-Württemberg stehen Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Bildung unterschiedliche Wege offen. Sie können allgemeine Kindertagesstätten oder Schulkindergärten besuchen.

  • Schulkindergärten sind ein freiwilliges Angebot für Kinder, bei denen ausgehend von einem Antrag der Eltern durch das Schulamt ein Förderbedarf festgestellt wird.
  • Sie sind in unterschiedlichen Förderschwerpunkten organisiert.
  • Den Eltern steht es frei, dieses Angebot anzunehmen.
  • Ziel der Schulkindergärten ist es, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung so zu unterstützen, dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen können.
  • Die Kinder werden in den Schulkindergärten auf den Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder auf die Schule vorbereitet.
  • Sonderpädagogische Unterstützungs- und Bildungsangebote durch sonderpädagogische Lehrkräfte sind Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts.
  • Die Lernbereiche im Schulkindergarten orientieren sich an den Bildungs- und Entwicklungsfeldern des Orientierungsplans für Kindergärten.
  • In der Praxis werden die verschiedenen Lernbereiche für das Kind in einer individuellen, ganzheitlichen und kindgemäßen Spiel- und Lernsituation angeboten und gestaltet. So werden Kompetenzen nicht isoliert, sondern in für das Kind bedeutsamen und sinnvollen Beziehungs- und Handlungskontexten erworben.
  • Ein Teil der Schulkindergärten praktiziert eine gemeinsame Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Intensivkooperation mit einer Kindertageseinrichtung unter einem Dach.
  • Der Schulkindergarten ist eine freiwillige Leistung des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.